Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen als PDF herunterladen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EWIKON erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Die Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der EWIKON sonst abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, unabhängig davon, wie der Käufer seine Bedingungen verlautbart. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird bereits hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die EWIKON sie schriftlich bestätigt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der EWIKON und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die telekommunikative Übermittlung ist ausreichend. Jedoch wird die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der EWIKON sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der EWIKON rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen, abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preisgestaltung, Preisänderung
Maßgebend sind die von der EWIKON in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Erfolgt nach Erstellung der Auftragsbestätigung vom Käufer eine Auftragsänderung, ist der Käufer verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Diese sind der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Fertigungsgrad.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt: Verzögert sich die Fertigstellung des Werkes aus in der Sphäre des Käufers liegenden Gründen um 6 Monate und erhöhen sich bis zur Fertigstellung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, ist die EWIKON berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Entgeltforderungen der EWIKON ab Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist die EWIKON berechtigt Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszins zu berechnen. Der gleiche Zinssatz gilt bei Wechseln ab dem Zeitpunkt der Annahme.
Die EWIKON ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die EWIKON berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die EWIKON über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung mit Scheck, wenn der Scheck eingelöst wird.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, löst er einen Scheck nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Käufers Zweifel aufkommen lassen, ist die EWIKON berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die EWIKON ist in diesem Fall ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und von laufenden Verträgen zurückzutreten.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der EWIKON anerkannt sind.
Sämtliche mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 5 Lieferzeit und Verzug
Die von der EWIKON in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Lieferfristen beginnen erst mit völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags. Bei späteren Änderungen des Lieferumfangs verlängert sich die Lieferfrist in entsprechendem Umfang. Liefertermine und -fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der EWIKON die Lieferung wesentlich erschweren und unmöglich machen - hierzu gehören auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art , Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten von EWIKON oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EWIKON auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EWIKON, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Wenn die Verzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, insbesondere nach §§ 280 ff BGB, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen; es sei denn, die EWIKON oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haben den Rücktrittsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der Höhe nach ist der Anspruch jedoch auf 15 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk oder das Lager der EWIKON verlassen hat, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Falls der Versand ohne Verschulden der EWIKON verzögert wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Rechte und Obliegenheiten des Käufers bei Mängeln
Bei unerheblichen Mängeln, d.h. bei Bagatellfehlern an der Sache, steht es im Ermessen von EWIKON, ob dem Kunden Nachbesserung oder Neulieferung angeboten wird.
Vertragswidrige Handlungen des Käufers, die zum o.g. Ausschluss der Rechte bei Mängeln führen, stehen die entsprechenden Handlungen Dritter aus der Sphäre des Käufers gleich, insbesondere des vom Käufer beauftragten Werkzeugbauers, an den EWIKON das Produkt auf Anweisung des Käufers ggf. direkt liefert.
§ 8 Rückgabe von Standardbauteilen
EWIKON ist nicht verpflichtet, ein auftragsgemäß hergestelltes mangelfreies Werk zurück zu nehmen und zwar auch dann nicht, wenn der Käufer später feststellt, daß er das Werk ganz oder teilweise nicht benötigt bzw. nicht einsetzen kann.
EWIKON ist jedoch bereit, unbenutzte EWIKON Heißkanalstandardbauteile zurück zunehmen. Ob die Rücknahme erfolgt, wird von EWIKON im jeweiligen Einzelfall entschieden.Die zurück gegebene Ware wird dem Käufer von EWIKON gut geschrieben. EWIKON ist berechtigt, für den mit der Rückgabe der Ware entstandenen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20% des Gutschriftbetrages zu berechnen und sofort vom Gutschriftbetrag in Abzug zu bringen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der EWIKON aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der EWIKON vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen des Käufers nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt:
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das (Mit-) Eigentum der EWIKON hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die EWIKON berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist. Angemessen ist eine Frist von 2 Wochen. § 323 Abs. 2 ff BGB gelten entsprechend.
§ 10 Konstruktionsänderungen
Die EWIKON behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, insbesondere soweit solche aufgrund Forderungen des Gesetzgebers erforderlich sind; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten durchzuführen.
§ 11 Geheimhaltung
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die der EWIKON im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien vom Käufer mitgeteilten oder ihr sonst bekannt gewordenen Informationen nicht vertraulich.
§ 12 Haftung
Für die Haftung der EWIKON gilt § 7 Ziffer 2b entsprechend. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch solche auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen haftet EWIKON nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erstreckt sich der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch in Fällen grober Fahrlässigkeit nicht auf Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind.
§ 13 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.
§ 14 Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand 35066 Frankenberg/Eder, wenn es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die EWIKON ist jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
§ 15 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen unberührt.
§ 16 Sonstiges
Will der Käufer Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag auf Dritte übertragen, bedarf die Übertragung zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Stand: Februar 2024
EWIKON Heißkanalsysteme GmbH
Siegener Straße 35
35066 Frankenberg
Tel.: (+49) 6451 501-0
Fax: (+49) 6451 501-202
Besondere Vertragsbedingungen für die Softwarepflege (smart CONTROL) als PDF herunterladen
Besondere Vertragsbedingungen für die Softwarepflege (smart CONTROL)
Bei Lieferung neuer Programmstände wird EWIKON eine entsprechende Ergänzung/Aktualisierung der Benutzerdokumentation vornehmen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Die Aktualisierung der Dokumentation erfolgt nach Wahl von EWIKON entweder in Papier- oder elektronischer Form.
EWIKON wird auf Wunsch des Kunden und im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Leistungen, die mit der Vertragssoftware in Zusammenhang stehen und nicht in den in §§ 3 bis 6 beschriebenen Leistungen enthalten sind, gegen eine separat zu vereinbarende Vergütung erbringen. Dies gilt insbesondere für
- Leistungen von EWIKON beim Kunden vor Ort (§ 4 Abs. 2);
- Leistungen an der Vertragssoftware, die durch eine vertragswidrige Nutzung oder eigenmächtige Änderung der Vertragssoftware durch den Kunden erforderlich werden (§ 4 Abs. 4);
- Anpassungen der Vertragssoftware an geänderte oder neue Anlagen, Werkzeuge oder Betriebssysteme des Kunden.
EWIKON räumt dem Kunden an den zur Verfügung gestellten neuen Programmständen und der dazugehörigen Benutzerdokumentation die in den „Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von smart CONTROL“ vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Der Kunde ist angehalten, die von EWIKON gemäß § 5 bereit gestellten neuen Programmstände der Vertragssoftware zu übernehmen und innerhalb von drei Monaten nach Zurverfügungstellung zu installieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pflegeleistungen nur eingeschränkt erbracht werden können, sofern er dies unterlässt (s. § 2 Abs. 2).
Für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der hierin beschriebenen Pflegeleistungen entstehen, haftet EWIKON wie folgt:
Stand: September 2022
EWIKON Heißkanalsysteme GmbH
Siegener Straße 35 ● 35066 Frankenberg
Tel.: (+49) 6451 / 5010 ● Fax: (+49) 6451 / 501202
E-Mail: info@ewikon.com ● www.ewikon.com
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Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung von „smart CONTROL“
Für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung und/oder Nutzung von smart CONTROL entstehen, haftet EWIKON wie folgt:
Stand: September 2022
EWIKON Heißkanalsysteme GmbH
Siegener Straße 35 ● 35066 Frankenberg
Tel.: (+49) 6451 / 5010 ● Fax: (+49) 6451 / 501202
E-Mail: info@ewikon.com ● www.ewikon.com